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Zwing und Bann

Zwing und Bann Logo #42000 Zwing (oder Twing) und Bann ist eine umschreibende Formel für die Macht einer Obrigkeit, dem Zwing- oder Twingherr, rechtsverbindliche Vorschriften und Anordnungen im Bereich der Niederen Gerichtsbarkeit (Niedergericht) erlassen zu können. Das Twingrecht wurde bis ins Spätmittelalter mündlich tradiert. Ein Gerichtsbezirk (Twing oder Zwing) umf...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zwing_und_Bann

Zwing und Bann

Zwing und Bann Logo #42173Zwing und Bann (mhd. twinc und ban = Gebot und Verbot; mlat. districtio et bannus). In Südwestdeutschland und in der Schweiz geläufige Bezeichnung für das Recht der Dorfherrschaft - wer immer diese ausübte -, im Dorf und in der dörflichen Mark zu gebieten und zu verbieten. Die Rechtsformel beinhalte...
Gefunden auf https://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Zwing_und_Ba

Zwing und Bann

Zwing und Bann Logo #42134Zwing und Bann, im Mittelalter die dörfliche Herrschafts- und Gerichtsgewalt; sie stand ursprünglich dem Grundherrn, später auch der bäuerlichen Genossenschaft zu und wurde zum Kern der öffentlich-rechtlichen Gemeindehoheit.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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